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Sicherheitsdatenblätter

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Mit der Einführung der CLP-Verordnung wurde die Kennzeichnung von Chemikalien, d. h. die Piktogramme, die Signalwörter und die Sicherheits- und Gefahrenhinweise innerhalb der EU an das weltweit verwendete Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nation (UN) angepasst. Durch die einheitliche Kennzeichnung sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen reduziert werden. Die Kennzeichnung ist neben dem Sicherheitsdatenblatt das wichtigste Mittel zur Gefahrenkommunikation. Das Aussehen und der Inhalt eines Kennzeichnungsetiketts wird in der CLP-Verordnung unter Titel III beschrieben. Zusätzlich zu den oben genannten gefahrenrelevanten Kennzeichnungselementen enthält das Etikett auch produktspezifische Informationen wie den Namen des Lieferanten oder Produktidentifikatoren. Ein Etikett muss immer in der Amtssprache des Mitgliedsstaats beschriftet werden.

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