Zum Inhalt springen

Betriebsanweisungen

Gem. § 14 GefStoffV

Die Betriebsanweisung (BA) ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen soll. Betriebsanweisungen müssen in Deutschland für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen, die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten und für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden.

Die Dokumente stehen Ihnen im pdf-Format zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie lediglich den Acrobat Reader von Adobe.
Bitte verwenden Sie die Tastenkombination „Strg-F“ um nach einer Produktnummer zu suchen.

Select Language